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Die häufigsten Fragen

In dieser Praxis sind Sie richtig wenn Sie unter Folgen einer neurologischen Erkrankung leiden und bereit sind Ihre vorhandenen Potenziale auszuschöpfen um gemeinsam mit uns an Lösungen und Verbesserungen zu arbeiten. Unsere Haupterfahrungen liegen in der Therapie von Einschränkungen nach Schlaganfällen, bei Morbus Parkinson, Multiple Sklerorse und weiteren sklerosierenden Erkrankungen sowie Querschnittslähmung und anderen Nervenläsionen / Nervenschädigungen.

Die Kosten der Therapie werden bei Verordnung (Heilmittelverordnung) durch Ihren Arzt von Ihrer Krankenkasse getragen. Bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkasse auch die gesetzliche Zuzahlung (nach SGBV §61) die der Patient anderweitig selbst trägt (10€ + 10% der Therapiekosten).

Wir haben eine gewisse, sehr begrenzte, Kapazität Hausbesuche für Menschen mit neurologischen Erkrankungen durchzuführen. Der Hauptfokus liegt aufgrund dessen darauf, Menschen nach Entlassung aus einem stationären Aufenthalt möglichst zeitnah für einen deutlich begrenzten Zeitraum im Wiedererlangen eines Aktivitätsniveaus zu begleiten, welches es ihnen ermöglicht im Anschluss die ambulanten Rehabilitationsangebote in unserer oder einer anderen geeigneten Praxis aufzunehmen. Um dafür Reaktionsfähigkeit zu bleiben, können wir die Betroffenen maximal 3 Monate im Hausbesuch betreuen (in Ausnahmefällen mit deutlich postiver Prognose zum Wiedererlangen des notwendigen Aktivitätsniveaus auch etwas länger). Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Prognose des Betroffenen erfolgt dabei durch uns Therapeuten mittels international etablierter und standardisierter Testsverfahren, mit denen sich Therapiefortschritte entsprechend erfassen lassen. Dauerhaft im Hausbesuch zu betreuende Fälle können wir aufgrund unseres stark rehabilitativ ausgerichteten Profils leider nicht übernehmen.

Besonders hohe Relevanz für die Rehabilitation und Therapie haben Ziele, die Ihnen das „Funktionieren“ in Ihrem individuellen Leben ermöglichen. „Teilhabe“ und „Funktionsfähigkeit“ sind die zentralen Begriffe der Rehabilitation und bilden letztlich die Legitimation für alle Therapiemühen. Daher arbeiten wir besonders stark an der Verbesserung von wichtigen Aktivitäten wie Aufstehen, stabil Stehen, sicher Gehen, Gleichgewicht halten, Treppen steigen, Auto fahren, Hilfsmittel nutzen und allem was für Sie persönlich wichtig ist damit:

  • Sie Ihren Alltag besser meistern können
  • zunehmende oder weitere Einschränkungen vermieden werden
  • Pflegebedarf vermieden oder verringert wird

Woran und wie in der Therapie konkret mit Ihnen gearbeitet wird, hängt von den Ergebnissen unseres diagnostischen Prozesses ab. Die Therapie kann erst konkret und zielgerichtet werden wenn wir gemeinsam die folgenden Fragen beantwortet haben:

  • Was muss besser funktionieren?
  • Welche Dinge müssen Sie können?
  • Wie soll Ihr selbstbestimmtes und aktives Leben in den nächsten Jahren aussehen?
  • Wollen Sie Chancen nutzen um das Bestmögliche wieder heraus zu holen?
  • Wobei benötigen Sie Hilfe?
  • Welchen Aufwand sind Sie bereit zu betreiben um das Bestmögliche wieder heraus zu holen/ das ganze Potenzial auszuschöpfen?

Bei neurologischen Erkrankungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Ihren Hausarzt oder Neurologen die notwendige Therapie (budgetfrei) zu verordnen. Lassen Sie sich gern von uns beraten, wie budgetfreie Verordnungen korrekt ausgestellt werden.

In der Regel ist eine konsequente und zielgerichtete Therapie sehr aktiv ausgerichtet und für die Patienten anstrengend. Um Leistungsfähigeit zu verbessern, ist es notwendig an Grenzen zu arbeiten. Wenn der Patient sein Potenzial ausschöpfen und das Bestmögliche wieder aus sich herausholen möchte, wird die Therapie unvermeidlich anstrengend sein.

Vereinbarte Termine können bis 24h vorher kostenfrei abgesagt/verschoben werden. Ein Termin gilt als abgesagt, wenn dieser persönlich vor Ort, per Mail oder telefonisch, auch als Mitteilung auf den Anrufbeantworter, unter Angabe des Namens, Termins und der Uhrzeit abgesagt wird. Der abgesagte Termin sollte möglichst sehr zeitnah gleich neu vereinbart werden, um größere Therapiepausen zu vermeiden.

Da Zeit, Raum, Material und Therapeut zum vereinbarten Termin ausschließlich für Sie geplant und blockiert sind, müssen wir leider nicht fristgerecht abgesagte Termine sowie Terminverfall aufgrund stark verspätetetem Erscheinen zum Termin, gemäß „Annahmeverzug“ (§615 BGB) in Höhe der entsprechenden Kosten der Krankenversicherung in Rechnung stellen. Der ausgefallene  Termin sollte möglichst sehr zeitnah gleich neu vereinbart werden, um größere Therapiepausen zu vermeiden. Bei fehlendem Einverständnis zu dieser Regelung, können wir leider keine Therapietermine anbieten.

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